Altgeräte
Elektrische und elektronische Geräte, die am Ende ihrer Gebrauchsdauer angekommen sind und als Abfall gelten.
Alt-Altgeräte
Altgeräte, die vor Inkrafttreten einer gesetzlichen Rücknahmeverpflichtung in den Verkehr gebracht wurden.
Energetische Verwertung
„Energetische Verwertung“ [ist] die Verwendung von brennbaren Abfällen als Brennstoff zur Energieerzeugung durch direkte Verbrennung mit oder ohne anderen Abfällen aber mit Rückgewinnung der Wärme [1] .
„Die energetische Verwertung beinhaltet den Einsatz von Abfällen als Ersatzbrennstoff; [...] Für die Abgrenzung ist auf den Hauptzweck der Maßnahme abzustellen.“ [2] [...] „Soweit der Vorrang einer Verwertungsart nicht in einer Rechtsverordnung [...] festgelegt ist, ist eine energetische Verwertung [...] nur zulässig, wenn 1. der Heizwert des einzelnen Abfalls [...] mindestens 11000 kJ/kg beträgt, 2. ein Feuerungswirkungsgrad von mindestens 75% erzielt wird, entstehende Wärme selbst genutzt oder an Dritte abgegeben wird und 4. die im Rahmen der Verwertung anfallenden weiteren Abfälle möglichst ohne weitere Behandlung abgelagert werden können.“ [3]
Fremdprodukte
Produkte, die von einem bestimmten Hersteller nicht selbst hergestellt oder unter seinem Markenzeichen in den Verkehr gebracht wurden. Siehe auch èWaisenprodukte
Finanzierung (individuelle, kollektive)
siehe Produktverantwortung / Individuelle Verantwortung, individuelle Finanzierung / Kollektive Verantwortung
Getrennter Ausweis der Entsorgungskosten
Die
a) entweder von einem Entsorgungspool vorgegebenen oder
b) von den Herstellern individuell ermittelten Entsorgungskosten
sollen
1. auf den Rechnungen der Hersteller an den Handel (über alle Handelsstufen hinweg) und
2. auf den Rechnungen des Handels an den Endverbraucher separat als eigenständige Rechnungsposition ausgewiesen werden und
3. vom Handel nicht zum Bestandteil von Preis- und Konditionenverhandlungen gemacht werden
Dies beinhaltet zwei Tatbestände der Vereinheitlichung von Preisbestandteilen:
1. Der getrennte Ausweis an sich (aber unterschiedliche Höhe des Ausweises zwischen den Herstellern)
hierzu gibt es zwei Optionen
a) die generelle Erlaubnis, die Kosten ausweisen zu dürfen oder
b) die gesetzliche Verpflichtung der Hersteller, die Kosten ausweisen zu müssen
und (evtl. zusätzlich)
2. Die Vereinheitlichung dieser Kosten (alle Hersteller weisen die Kosten in gleicher Höhe aus)
Ausgangspunkt: Der "sichtbare" Ausweis der Kosten soll bewirken, dass der Handel diesen Kostenblock nicht als Verhandlungsmasse ansieht. Hierzu besteht auch die gegenteilige Auffassung. Bei der Finanzierung der Entsorgung von Alt-Altgeräten/historischem Abfall bietet sich der (einheitliche) getrennte Ausweis der Entsorgungskosten besonders an: Die Höhe der Entsorgungskosten ist bei bereits im Markt befindlichen Geräte durch die Hersteller/Importeure im Nachhinein nicht mehr beeinflussbar.
Historischer Abfall
siehe Alt-Altgeräte
Individuelle Verantwortung, individuelle Finanzierung
Die individuelle Verantwortung von Herstellern für ihre eigenen Produkte, soll ihnen einen Anreiz geben, ihre Produkte umweltgerecht zu konstruieren und herzustellen (Design for Environment). Für Alt-Altgeräte ist eine individuelle Verantwortung für die umweltgerechte Konstruktion der Geräte nicht (mehr) möglich.
Es gibt unterschiedliche Auslegungen für individuelle Verantwortung, die z. T. auch der Beteiligung an kollektiven Rücknahmesystemen nicht entgegenstehen:
Anm.: In der Diskussion wird gelegentlich der getrennte Ausweis der Entsorgungskosten als nicht vereinbar mit der individuellen Verantwortung angesehen. Die Ausgestaltung der Verantwortung (individuell oder kollektiv) und die praktische Durchführung der Finanzierung (getrennter Ausweis der Entsorgungskosten oder der deren Integration in den Preis) sind aber unabhängig voneinander.
Internalisierung
Die Internalisierung externer Kosten in den Produktpreis soll die verursachergerechte Zuordnung von Kosten erlauben, die bislang von der Allgemeinheit übernommen werden. Sie ist ein Lenkungsinstrument für die Erreichung umweltpolitischer Ziele mit marktwirtschaftlichen Mitteln. Gemäß der Intention des Gesetzgebers sollen "ökologisch ehrliche Preise" auch die Kosten der Abfallentsorgung von Produkten umfassen.
Gelegentlich auch gebraucht als Gegensatz zu getrennter Ausweis der Entsorgungskosten
Kollektive Verantwortung
Alle Hersteller in einem bestimmten Marktsegment sind kollektiv verantwortlich für allen Abfall, der durch Produkte in dem entsprechenden Sektor entstehen. Ganz generell werden die in einem Bezugsjahr entstehenden Entsorgungskosten von allen aktiven Herstellern im Verhältnis zu ihrem jeweiligen "mengenmäßigen" Marktanteil geteilt. Alle "Eins:Eins"- bzw. "Alt- für Neu"-Regelungen, wo ein neu verkauftes Produkt für ein Altgerät aufkommen muss, sind Ausprägungen der kollektiven Verantwortung.
Für die kollektive Verantwortung wird angeführt, dass nicht auf Gewinn abzielende kollektive Rücknahmesysteme den effizientesten Weg für die Übernahme der Rücknahme und Entsorgungskosten darstellen. Nicht zwingend, aber in der Praxis oft verbunden mit dem Gedanken der kollektiven Rücknahme, ist das Finanzierungsinstrument des "getrennten Ausweises der Entsorgungskosten“. Damit soll Wettbewerb zwischen den rücknahmepflichtigen Unternehmen vermieden werden, während durch den hergestellten Wettbewerb zwischen den beauftragten Entsorgungsunternehmen Effizienz, Kostenreduzierung und Transparenz stimuliert werden soll.
Ein Ansatz einer kollektiven Finanzierung besteht darin, dass Hersteller/Importeure, die ihre Produkte im kollektiven System behandeln und verwerten lassen, sich die entstehenden Kosten der Entsorgung zurückkommender Altgeräte im Verhältnis zu ihren jährlichen Absatzmengen an Neugeräten teilen.
Anm.: In der Diskussion wird gelegentlich der getrennte Ausweis der Entsorgungskosten als direkte Folge einer kollektiven Verantwortung angesehen. Die Ausgestaltung der Verantwortung (individuell oder kollektiv) und die praktische Durchführung der Finanzierung (getrennter Ausweis der Entsorgungskosten oder der deren Integration in den Preis) sind aber unabhängig voneinander.
Neu-Altgeräte
Der Begriff ist ein Widerspruch in sich selbst. Im Gegensatz zu den Alt-Altgerätensind Neu-Altgeräte solche Geräte, die erst nach Inkrafttreten einer gesetzlichen Rücknahmeverpflichtung in den Verkehr gebracht wurden.
Orphans
siehe Waisenprodukte
Produktverantwortung
Die Rücknahmeverpflichtung fußt auf dem Prinzip der "Produktverantwortung", das heißt der Vorstellung, dass die Hersteller die finanziellen Folgen für die Umweltauswirkung ihrer Produkte an deren Lebensende übernehmen sollen. Das Prinzip der Produktverantwortung macht keine Vorgaben über Art und Umfang der finanziellen Lasten. Generell gibt es mehrere Möglichkeiten, die Produktverantwortung auszugestalten. Zwei Richtungen werden mit den Schlagworten individuelle und kollektive Verantwortung beschrieben. Es gibt viele Zwischenformen und Übergänge.
Insbesondere ist zu unterscheiden zwischen einer individuellen bzw. kollektiven Finanzierung und einer individuellen bzw. kollektiven realen Rücknahme und Verwertung.
Die Diskussion zwischen einer individuellen und kollektiven Verantwortung ist nur relevant für den zukünftigen Abfall (Neu-Altgeräte). Für den historischen Abfall insgesamt, d. h. einschließlich der Waisenprodukteist eine individuelle Verantwortung nicht darstellbar; sie würde zudem gegen das juristische Rückwirkungsverbot verstoßen. Es gibt keine Möglichkeit mehr, die bereits im Markt befindlichen Produkte im Hinblick auf ihre Recyclingfähigkeit zu beeinflussen
Recycling
„Recycling“ [ist] die in einem Produktionsprozeß erfolgende Wiederaufarbeitung der Abfallmaterialien für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke, jedoch mit Ausnahme der energetischen Verwertung.“[4]
siehe auch Stoffliche Verwertung
RoHS
Directive on the restriction of the use of certain hazardous substances in electrical and electronic equipment, Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten
Stoffliche Verwertung
“Die stoffliche Verwertung beinhaltet die Substitution von Rohstoffen durch das Gewinnen von Stoffen aus Abfällen (sekundäre Rohstoffe) oder die Nutzung der stofflichen Eigenschaften der Abfälle für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke mit Ausnahme der unmittelbaren Energierückgewinnung.“[5]
siehe auch Recycling
Verantwortung (individuelle, kollektive)
siehe auch Produktverantwortung / Individuelle Verantwortung, individuelle Finanzierung / kollektive Verantwortung“
Verwertung
„Verwertung“ [ist] jedes der anwendbaren in Anhang II B der Richtlinie 75/442/EWG genannten Verfahren[6] (im Grunde jedes der bekannten Verwerungsverfahren).
Visible Fee (on top)
siehe Getrennter Ausweis der Entsorgungskosten
Anmerkung: Der englische Begriff ist eigentlich falsch, da es sich nicht um eine (so nur von staatlichen Stellen zu erhebende) „Gebühr“ handelt.
Waisenprodukte
„Waisenprodukte“ sind Geräte, die keine „Eltern“ bzw. keinen Hersteller (mehr) haben. Das kann heißen, dass deren damaliger Hersteller heute nicht mehr existiert (Konkurs, Betriebsschließung, Betriebsübernahme), oder der Hersteller nicht identifizierbar ist weil das Produkt unter einer Phantasiemarke verkauft wurde, die keinem Hersteller oder Importeur zugeordnet werden kann. Es kann unterschieden werden zwischen historischen Waisenprodukten („historical orphans“) und neuen Waisenprodukten („new orphans“)
WEEE
Directive on waste electrical and electronic equipment, Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Wiederverwendung
„Wiederverwendung“ (im Gegensatz zur Wiederverwertung oder Verwertung ) sind Maßnahmen, bei denen die Elektro- und Elektronikaltgeräte für denselben Zweck verwendet werden, für den sie entworfen wurden, einschließlich der weiteren Nutzung[7]
Quellen
[1] Artikel 3 WEEE
[2] KrW-/AbfG § 4 (4)
[3] KrW-/AbfG § 6 (2)
[4] Artikel 3 WEEE
[5] KrW-/AbfG § 4 (3)
[6] Artikel 3 WEEE
[7] Artikel 3 WEEE