Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Anwendungsbereich: Welche Produkte sind vom ElektroG betroffen?
Auf europäischer Ebene hat die EU-Kommission sog. "Frequently Asked Questions" veröffentlicht. Dieses Dokument wird regelmäßig aktualisiert.
Bitte haben Sie Verständnis, dass uns RECHTSVERBINDLICHE Aussagen wie auch abschließende Aussagen zum Anwendungsbereich der Richtlinien WEEE und RoHS und deren nationalen Umsetzungen NICHT MÖGLICH sind:
- Abschließende Aussagen hierzu sind den zuständigen EU- bzw. nationalen staatlichen Stellen vorbehalten.
- Für Deutschland gilt: "Die Gemeinsame Stelle ist berechtigt, die Zuordnung der Geräte zu den Gerätearten festzulegen" [§ 14 Abs. 4 ElektroG]. Damit werden diesbezügliche Entscheidungen von der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register getroffen.
Kontakt im ZVEI