Die Mitglieder im Marktausschuss Notbeleuchtung des ZVEI Fachverbandes Elektroleuchten erkennen die Wettbewerbsregeln des Fachverbandes Elektroleuchten - eingetragen beim Bundeskartellamt - ausdrücklich an.
Sie verpflichten sich insbesondere zu wahrheitsgemäßen Aussagen in der Werbung und der technischen Beratung.
Diese Mitglieder bestätigen, dass die von ihnen hergestellten und/oder in Verkehr gebrachten Notleuchten und Notbeleuchtungsanlagen, sowie deren Planung und Beratung den jeweils geltenden Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik wie z.B. EN 60 598, ASR 7/4, VDE 0108, DIN EN 1838, BGV A8, DIN 4844 etc. entsprechen.
Mitglieder des ZVEI-Marktausschusses Notbeleuchtung: